Vorgehensweise bei Fragestellungen…
… zum Umgangs- und Sorgerecht
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Die Arbeit mit dem Familienbrett ermöglicht u. a. einen Überblick über die unterschiedlichen Sichtweisen von Familienmitgliedern zum eigenen Platz in der Familie und der familiären Dynamik.
Aktenstudium
Ich beginne immer mit dem Studium der Akte unter Berücksichtigung der gerichtlichen Fragestellung. Ich prüfe, ob ich den Auftrag fachgerecht ausführen kann. Es folgt die schriftliche Kontaktaufnahme mit den Eltern der Kinder und die Ankündigung von Hausbesuchen.
Einzelgespräche
Zur Erfassung der unterschiedlichen Sichtweisen und zum Aufbau einer Arbeitsbeziehung führe ich zunächst Einzelgespräche mit den Eltern im jeweiligen Wohnumfeld. In den meisten Fällen erlebt jedes Elternteil sich selbst als Opfer. Meine Haltung ist allparteilich, d. h. ich achte die jeweilige Sichtweise und versuche gleichzeitig, bei den Beteiligten den Blick für die Situation des anderen Elternteils zu öffnen, indem ich die Eltern motiviere, einmal durch die Brille des Anderen zu schauen.
Je nach Konfliktsituation nutze ich den geschützten Rahmen des Einzelgesprächs mehrfach, um im Wechsel die unterschiedlichen Sichtweisen zu erweitern, indem ich Erkenntnisse oder auch Wünsche der Einzelnen direkt ins nächste Gespräch transportiere.
Die Gespräche beinhalten auch immer eine Wissensvermittlung über die Sondersituation der Trennung auf Paar- und Elternebene. Der Blick wird auch auf die besondere Lebenslage des Kindes gerichtet.
Kinderexploration
Ein erstes Kennenlernen der Kinder findet häufig im Anschluss an ein Einzelgespräch mit einem Elternteil statt. So lernen mich die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung kennen. Die Hemmschwelle für die folgende Kinderexploration in meiner Praxis lässt sich dadurch senken und es entsteht ein guter angstfreier Kontakt. Die Kinderexploration findet außerhalb des Elternhauses in meiner Praxis oder im Bedarfsfall in einer anderen Umgebung, wie z.B. Eiscafé oder Bolzplatz statt. Die Kinder erleben mich als interessierte Gesprächspartnerin, die an ihrer Seite steht. Ziel der Gespräche ist die Erfassung der kindlichen Emotionen, Bedürfnisse und des Willens. Es geht häufig um die Entlastung von latent vorhandenen Schuldgefühlen und Loyalitätskonflikten. Bei Kontaktverweigerungen zu getrennt lebenden Elternteilen und bestehenden Kontaktabbrüchen geht es um die Erkennung der Beweggründe des Kindes und die Schaffung neuer Perspektiven. Die Erkenntnisse aus der Kinderexploration werden den Eltern zumeist im Elterngespräch mitgeteilt. Sie sind ein wichtiges Element in der Entwicklung eines zukünftigen Elternkonzepts.
Informationsgewinnung aus dem sozialen Umfeld
Im Bedarfsfall werden mit Einwilligung der Eltern auch Gespräche mit dem beteiligten Fachpersonal in Kindergarten, Schule sowie behandelnden Therapeuten geführt. Auch der Einbezug der Großeltern kann hilfreich sein.
Interaktionsbeobachtung
Zur Diagnostik der Eltern-Kind-Beziehung finden Interaktionsbeobachtungen im natürlichen Umfeld des Kindes statt.
Gemeinsames Elterngespräch
Im gemeinsamen Elterngespräch werden die unterschiedlichen Wahrnehmungen der Eltern zusammengeführt. Hier werden zunächst die Verletzungen auf Paarebene thematisiert. Erst in der Folge richte ich den Blick auf die Situation und die Wünsche des Kindes. Oft bin ich dabei auch Sprachrohr des Kindes. Die Verhaltensweisen des Kindes im Spannungsfeld des elterlichen Konfliktes sind zumeist als kindliche Bewältigungsstrategie erklärbar.
Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung
Kann im Elterngespräch eine Einigung erzielt werden, teile ich diese dem Gericht schriftlich mit. Wird keine Einigung erreicht, erstelle ich ein schriftliches Gutachten, in dem ich die gerichtliche Fragestellung detailliert beantworte mit der Erklärung, woran die Elterneinigung gescheitert ist. Dabei achte ich auf die Ressourcen der Eltern, um einer zukünftigen Annäherung der Eltern den Weg zu bereiten. Ich weise zudem auf die besondere psychische Belastung des Kindes bei einem länger andauernden elterlichen Konflikt hin.
… zur Kindeswohlgefährdung

Der Einsatz von therapeutischen Spielen erleichtert den Kontaktaufbau zum Kind und die Erfassung des kindlichen Erlebens der Situation.
Auch in den Verfahren mit Fragestellungen zur Kindeswohlgefährdung beginne ich mit einem Aktenstudium. Es folgt die Planung der Vorgehensweise. Zur Untersuchung des Gefährdungszustandes finden Hausbesuche bei der Familie statt. Gespräche mit den Eltern, den Kindern, den beteiligten Einrichtungen und Fachkräften sowie Interaktionsbeobachtungen sind weitere Elemente der Begutachtung. Dabei geht es um die Feststellung der Kindeswohlgefährdung, vorhandener Ressourcen und geeigneter Hilfsmaßnahmen. Das Schutzbedürfnis des Kindes steht an oberster Stelle. Es wird nach einer geeigneten Lösung gesucht, bei dem der Beziehungserhalt des Kindes besonders beachtet wird.
Bei Beteiligung mehrerer unterschiedlicher Helfersysteme nutze ich gerne den sogenannten „Runden Tisch“, um nach Abschluss meiner Untersuchungen die Helfersysteme und die Eltern einzubeziehen. So können unterschiedliche Einschätzungen diskutiert werden. Die Lösung zum Wohl des Kindes wird ermittelt. Im Idealfall steigert dies die effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten.